Hegel und die Demokratie[1]

Ein ganz heikles Thema.

Marxisten[2], Nationalsozialisten[3], Sozialdemokraten[4], Liberale[5]: wenn sie Hegels Staat zu beurteilen haben sind sie sich einig, dass er mit „Volk” und mit der Herrschaftsform des Volkes: der Demokratie, wenig gemein hat. Defizite über Defizite. Egal, was man unter „Volk” und „Demokratie” versteht: bei Hegel wird man nicht „fündig”[6]; es sei denn, man tut ihm und seiner Philosophie Gewalt an.

Demokratie? Für Hegel ist sie, wie auch Aristokratie und Monarchie, eine Staatsform von „gestern”. Sie ist unwiederholbar. „Deswegen ist es oberflächlich und töricht, sie als einen Gegenstand der Wahl anzusehen.”[7] Der Staat der Moderne ist „konstitutionelle Monarchie”, nicht „Demokratie”.

Er unterscheidet die Menschheitsgeschichte in jene Geschichte vor dem „Bruch” des „naturwüchsigen Gemeinwesens” und in die Geschichte nach diesem Bruch.

In § 273 R erklärt er sich näher:

„Die alte Einteilung der Verfassungen in Monarchie, Aristokratie und Demokratie hat die noch ungetrennte substantielle Einheit zu ihrer Grundlage, welche zu ihrer inneren Unterscheidung (einer entwickelten Organisation in sich) und damit zur Tiefe und konkreten Vernünftigkeit noch nicht gekommen ist. Für jenen Standpunkt der alten Welt ist daher diese Einteilung die wahre und richtige, denn der Unterschied als an jener noch substantiellen, nicht zur absoluten Entfaltung in sich gediehenen Einheit ist wesentlich ein äußerlicher und erscheint zunächst als Unterschied der Anzahl … derjenigen, in welchen jene substantielle Einheit immanent sein soll.”[8]

Die „ungetrennte substantielle Einheit” verweist auf jene Epoche, wo beide Naturen noch (unter Führung der „primären” und im Rahmen eines „naturwüchsigen Gemeinwesens”) ineinander lagen. Dieser  „alten Welt” stellt er die „neue Welt” entgegen, in der diese substantielle Einheit nicht mehr gegeben ist und erklärt: „Die Ausbildung des Staats zur konstitutionellen Monarchie ist das Werk der neueren Welt, in welcher die substantielle Idee die unendliche Form gewonnen hat.”

Eine ganz neue Situation. Das als Organismus, als „Gestalt”, real existierende „naturwüchsige Gemeinwesen” hat zwei Naturen Platz gemacht. Beide waren sie bisher unselbständige Bestandteile des „naturwüchsigen Gemeinwesens”. Jetzt aber gewinnen sie ihre Selbständigkeit, was aus Sicht der „produzierten” Natur zugleich bedeutet, dass nun ihr die Herrschaft über die andere Natur zufällt. Scheinbar eine (bloße) Umkehrung der bisherigen Verhältnisse, aus der man ableiten könnte, dass sich auch die politischen Organisationsformen jener Epoche jetzt wiederholen – wenn auch unter anderem Vorzeichen. Das sieht Hegel nicht so. Denn was früher „Organismus” war – das „naturwüchsige Gemeinwesen” – hat sich jetzt zu einem Verhältnis von Teilen und Ganzem umgestaltet. Wenn man so will, aus einer Natur sind deren drei geworden: die „primäre”, die „produzierte” und eine, allerdings „gestaltlos” gewordene, „Einheitsnatur”. Letztere existiert zunächst in Ermangelung einer Gestalt nur als „Idee”. Eine „Idee”, die Hegel vorläufig und mangels eines besseren Begriffs mit dem damals Furore machenden Begriff „konstitutionelle Monarchie” umschreibt. Die „Idee” ist ein bloßer Durchgangspunkt. Sie muss zur „Gestalt” werden – und zwar, da dass „naturwüchsige Gemeinwesen” für alle Zeiten die Geschichte verlässt, zur „Vernunftgestalt”, zur vernünftigen politischen Institution, deren oberstes Ziel darin besteht, den divergierenden Interessen beider Teil-Naturen das „Maßlose” zu nehmen, sie also zu vermitteln. Da das „Maßlose” sich besonders mit der bürgerlichen Gesellschaft und deren ungeheuren Dynamik verbindet, ist ihre Beschränkung auf ein „Maßvolles” ein Anliegen, dass Hegel von dieser Seite her sehr verübelt wird.

Was Hegel zeigt: der „Bruch” des „naturwüchsigen Gemeinwesens” ist in Wahrheit eine „Aufhebung”. Und daraus ergibt sich, dass die alten Formen nicht einfach nur beseitigt werden, sondern in der „Vernunftgestalt”, wie er meint: der konstitutionellen Monarchie, herabgesetzt zu „Momenten”, wiederkehren.

„[D]er Monarch ist Einer; mit der Regierungsgewalt treten Einige und mit der gesetzgebenden Gewalt tritt die Vielheit überhaupt ein.

Trotz dieser Wiederkehr als „Momente” wäre es aber „nicht passend”, weiterhin „vom demokratischen, aristokratischen Elemente in der Monarchie” zu sprechen, denn sie „sind nicht mehr Demokratisches und Aristokratisches.”

Und „Volk”? Hegel war sich sehr bald sicher: das Volk ist, zusammen mit dem „naturwüchsigen Gemeinwesen”, „aufgelöst” aufgelöst „in die besonderen Sphären und Individuen”[9] der bürgerlichen Gesellschaft. Es existiert nur noch als „unbestimmte[s] Abstraktum” …, das in der bloß allgemeinen Vorstellung Volk heißt.”[10] Es ist ersetzt durch „Stände”, wie es später heißen wird: durch „Klassen” oder – im Rahmen der Pluralismus-Doktrin – durch „Gruppen”. Die Geschichte verläuft vorwärts, nicht rückwärts. „Volk” lebt nur als nun inhaltlos gewordener Allgemeinbegriff  sowie in der konkreten Bedeutung von „Nation” fort. Von Demokratie kann nur noch „historischerweise die Rede sein.”[11]

Laut K. Rosenkranz hatte Hegel schon Ende des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts, „die verführerische Unbestimmtheit der Vorstellungen von Volk, von Freiheit und Gleichheit überhaupt gegen die bestimmteren Begriffe von Staat, von ständischer Gliederung und allseitig vorsorgender Regierung vertauscht.”[12]

Und weiter: Hegels Verachtung, ja Zorn galt „einer gedankenlosen Begeisterung [für] Abstraktionen von Volk, Freiheit, Brüderlichkeit, Einheit und ähnlichen Allgemeinheiten.”[13]

„Volk”, „Demokratie”? Illusionen, denen seine Kritik gilt.[14]

All das ist nicht bloß so daher gesagt. Es sind Erkenntnisse, die einem ganz anderen Geschichtsbild entstammen. Die Welt, die die „Demokratie” möglich machte, ist unwiederbringlich dahin – die Welt der „naturwüchsigen Gemeinwesen”. Und mit ihr „Volk” und „Demokratie”. Nur als ideologisch aufgeladene Kampfbegriffe, als Zerrbilder des Ursprünglichen feiern sie ihre Auferstehung.  Nüchtern urteilt E. Fraenkel: Dass sich heute fast jedes Regime auf „Volk” und „Demokratie” beruft, sei Beleg dafür, „dass das Wort Demokratie als solches abgegriffen ist”, dass es ein Wort geworden ist, aus dem „keine klaren Vorstellungen mehr abzuleiten sind.”[15] Die Gegenwart ist längst durch das Auseinandertreten von Staat und Gesellschaft. Während sich die Demokratie der antiken Griechen also auf das bezog, was heute „Staat” und „Gesellschaft” ist, soll sich die moderne Demokratie nur auf den Bereich „Staat” beziehen. Rein rechnerisch gesehen, ist das bereits eine Halbierung der Demokratie. Inhaltlich gesehen ist von dieser Halbierung gerade der sozial-ökonomische Gehalt am stärksten betroffen; dieser ist jetzt so gut wie vollständig aus dem Begriff verbannt.

Wie fern uns der Staat Hegels steht, zeigt sich in der Diskussion, die zur Begründung der Staatswesen „Weimar” und „BRD” geführt wurde und wird. Es ist die nahezu einhellige Meinung, dass insbesondere unsere Bundesrepublik ein Staatswesen höherer Art ist, weil dessen feste Fundamente Demokratie und Freiheit seien. Hegels Staat, dem so gut wie alle, die moderne Demokratie auszeichnenden, Merkmale fehlen oder doch nur anhaften, könne von daher nur gut für den Übergang sein. Ein erster Schritt, der wegführt von der absoluten Monarchie, aber noch weit ab ist vom Staat heutiger Prägung. Dem würde Hegel mit Verweis darauf widersprechen, dass die „Freiheit”, auf die wir so stolz sind, die Freiheit nur einer Natur ist und die Unfreiheit der anderen bedeutet. Und unserer Demokratie würde er nachweisen, dass sie schon deswegen ein Kunstprodukt ist, weil ein im „Gemeinwesen” wurzelndes Volk nicht mehr existiert, sondern ersetzt worden ist durch die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft. In Kenntnis des heutigen Ausmaßes an Naturzerstörung würde er sie in den Kreis der dafür Verantwortlichen einreihen. Die Geschichte wiederholt sich nicht. Was wir heute haben, ist nicht die Demokratie der antiken Griechen, sondern eine, mit der das „Ganze”, gewissermaßen „seitenverkehrt”, über die „produzierte” Natur definiert wird – über den (naturzerstörenden) Verstand, nicht über die Vernunft, wie Hegel hinzufügen würde. Sie wäre mit Kant[16] richtiger als „Republikanismus” zu bezeichnen.

Demokratie, Aristokratie und Monarchie sind mit einem Gemeinwesen verknüpft, in dem die „primäre” Natur tonangebend ist, das also „naturwüchsiges” Gemeinwesen ist. Jetzt aber, nach dem „Bruch”, etabliert sich ein Gemeinwesen, in dem die „produzierte” Natur die herrschende Natur ist.  Eine bloße „Umkehrung”, eine bloße „Austauschung” was sich jetzt etabliert ist ein Staat, der nur die Interessen der „produzierten” Natur vertritt. Dagegen wendet sich Hegel. Er lässt keine Gelegenheit aus um zu sagen: das ist der falsche Weg. Hier geht es nicht etwa um ausgleichende Gerechtigkeit. Nein, angesichts der Naturfeindlichkeit dieser Gegen-Natur ist das der gerade Weg ins Verderben. Seine Position ist eindeutig: „Es ist nichts so ungeschickt, als für Verfassungseinrichtungen unserer Zeit Beispiele von Griechen und Römern oder Orientalen aufnehmen zu wollen.”[17] Auf der Tagesordnung steht ein Staat, der die Interessen beider Naturen aufnimmt, vermittelt und exekutiert, der also nicht bloß die Neuauflage (zum Beispiel) der antiken Demokratie sein kann und sich von ihr nur darin unterscheidet, dass statt des „Naturprinzips” nun das „Produktionsprinzip” herrschend wird.

„Volk” ist mit „Blut” und „Boden” verbunden; sie stiften das Volk. Das Blut durchströmt einen Organismus. Jetzt aber stiftet die Ware-Geld-Beziehung den Zusammenhang ansonsten unverbundener Individuen. Die Glieder des damaligen Volkes waren unselbständige Bestandteile eines Natur-Ganzen. Betrachtet aus heutiger Sicht waren sie unfrei, da an das damalige organismische „Ganze” gekettet. Die Menschen der modernen bürgerlichen Gesellschaft sind eine Summe verselbständigter Atome. Ihr Zusammenhang wird durch das Geld, nicht mehr durch „Blut und Boden” gestiftet. Hört man angesichts dessen heute noch „in Beziehung auf Verfassung vom Volke, dieser [jetzt!] unorganischen Gesamtheit, sprechen …, so kann man schon im Voraus wissen, dass man nur Allgemeinheiten und schiefe Deklamationen zu erwarten hat.”[18]

Zum „Volk” zählten in der Antike nur die „Freien”. Bei einer Einwohnerzahl von 455.000 traf der Status „frei” im antiken Athen auf lediglich 90.000 Bewohner zu. Um die Zahl der Frauen und Kinder bereinigt, ergab das etwa 30.000 stimmberechtigte Bürger. „Volk” wurde also damals schon, wenn man es aus heutiger Sicht betrachtet, selektiv verstanden. Hegel dazu: „Mit dieser  griechischen Sittlichkeit, der Demokratie, sehen wir  … einen zweiten Umstand, die Sklaverei, verbunden und zwar notwendig.”[19]

Der Bruch des „naturwüchsigen Gemeinwesens” erfasst auch deren Grund-Größen „Mensch”,  „Familie”, „Volk”. Der Mensch wird zu „Person” und „Leiblichkeit”, die Familie zu „bürgerliche Kleinfamilie” und „Unternehmung”. Und auch das Volk ist durch eben diese Entwicklung „aufgelöst”, es existiert nur noch als Summe der Atome, die die bürgerliche Gesellschaft bilden. Es ist aufgespalten in Fraktionen, von denen jetzt – je nach Bedarf – die eine oder andere zum „Volk” erklärt wird oder, wohl richtiger, sich selbst zum Volk erklärt. Beispiel Frankreich 1789: Dort geschah, dass sich das tonangebende Bürgertum, „als Volk aufwarf”[20]. „Volk” also nur, „insofern mit diesem Wort ein besonderer Teil der Mitglieder eines Staats bezeichnet ist”[21]. Aber da die bürgerliche Gesellschaft den Anspruch vor sich herträgt, das „Ganze” zu sein, bleibt es dabei, dieses „Ganze” als „Volk” zu bezeichnen und diesen Anspruch mit „Volk” unter Beweis zu stellen.

Später sind es auch Marx, Lenin, Mao Tse-tung, Ulbricht, deren Volksbegriff ganz selbstverständlich um das Proletariat, im Fall Chinas: um die landlosen und landarmen Bauern, zentriert ist. Für sie ist das Proletariat, sind die Bauern das „wirkliche”[22] Volk.

An Anfang steht das Wort; das Wort „Volk”. Ein unklares, ein zweideutiges Wort. Ein Wort, das sich, wie auch das Wort „Demokratie, durch „notorische Unschärfe”[23] auszeichnet. Ein Schlagwort. Nichts ist bisher erfolgloser geblieben, als von ihm eine wissenschaftlich haltbare Definition zu erarbeiten.[24] Zwar gibt es Versuche, aber in Deutschland erst, nachdem ein ganzes Staatswesen, die Weimarer Republik, auf das unklare Wort errichtet ist. Und wer es versucht, beißt sich sehr bald die Zähne daran aus. Am klügsten sind jene, die sich nicht erst daran beteiligen. Nach vielen Versuchen herrscht Ratlosigkeit. H. Kelsen dazu: „Demokratie bedeutet Identität von Führer und Geführten, von Subjekt und Objekt der Herrschaft, bedeutet Herrschaft des Volkes. Allein, was ist dieses ‚Volk‘?”[25]

Und doch: Keine Verfassung, kein Politiker, von „links” bis „rechts”, der darauf verzichtet.

Ein Ausweg scheint zu sein, das Volk „negativ” zu bestimmen, d.h. zu sagen, wer/was nicht „Volk” ist. So formuliert C. Schmitt seinen negativen Volksbegriff, indem er sagt, dass „Volk” nicht die Summe der staatlichen Institutionen ist.[26] Revolutionäre wie Marx oder Lenin zählen jene Teile der Bevölkerung nicht zum Volk, die nicht in das revolutionäre Programm hineinpassen oder sich ihm verweigern.  

Eine Variante ist die, von dem aus, was „da” ist, auf ein vorhandenes Volk zu schließen. „Da” sind auf jeden Fall die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft. Bilden diese in der Summe nicht das Volk? In den USA würde man diese Frage erst gar nicht stellen, und wenn, würde sie bejaht werden. In einem Land, das einen Hegel hervorgebracht hat, muss hingegen schon ein tüchtiger Ignorant des „Philosophischen” sein, wer nicht wenigstens die Frage erkennt. Für Hegel ist es so, dass die Summe der Einzelnen, die die „Gesellschaft” bilden, dieser „bloßer atomistischer Haufen von Individuen”[27], nicht „Volk” ist, sondern eine „formlose Masse”[28], die nur „vermeintes” Volk sein kann. Abgesehen von den „Redensarten über Volk”, kann man jetzt, in unserer Zeit, nur noch von „Volk” sprechen, wenn damit „ein besonderer Teil der Mitglieder eines Staats bezeichnet ist”[29].

H. Liermanns[30], der in der Weimarer Zeit aufbricht, das im Text der WRV so reichlich vorkommende „Volk” dingfest zu machen, unterscheidet 1927 in „Gemeinschaftsvolk” und „Gesellschaftsvolk”. Ersteres verbindet sich mit „Volksstaat” und meint das Volk, dessen Repräsentant der direkt gewählte Reichspräsident ist. Das andere, das „Gesellschaftsvolk” verbindet sich mit „Bürgerstaat” und meint die Summe der Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, die lt. Hegel „bloßer atomistischer Haufen” ist, der als solcher „nicht weiß, was er will.”[31] Aber dieser „Haufen” besteht aus Gruppen, die sozial sehr unterschiedlich zusammengesetzt sind und deshalb sehr unterschiedliche, ja entgegengesetzte Interessen verfolgen. Diese Gruppen bilden „Teil-Völker”, die ihre Interessen über Verbände über politische Parteien artikulieren und durchzusetzen suchen. Ganz unterschiedliche Völker. Beide fanden Aufnahme in der WRV – was dieser nicht guttat, weil das „Gemeinschaftvolk” eine „Volkheit” ist, die in „der Persönlichkeit des Führers … in Erscheinung” tritt.[32]

Auch dem „Volk” des GG ist es nicht besser ergangen; auch dieses ist bis heute undefiniert geblieben. Was ist heute „unter Volk eigentlich zu verstehen”, fragt E. Fraenkel.[33] „Wer ist das Volk?”, fragt F. Müller.[34] Wenn die Väter des GG, gewarnt durch die zwei praktizierten Varianten von „Volk” in historisch kurzer Zeit, auch sehr viel vorsichtiger und sparsamer mit „Volk” hantieren: Auch sie erlagen dem üblichen Verfahren, einen aussagelosen Allgemeinbegriff dem Demokratie-Teil des GG voranzustellen. Und insofern erlagen sie auch der „erstaunliche[n] terminologische[n] Selbstverständlichkeit des amerikanischen Sprachgebrauchs”[35]. Aber es ist wohl so, dass die „Väter” des GG  das im GG aufgenommene „Volk” als „Gesellschaftsvolk” verstanden haben wollen. Da dieses aber in Wahrheit eine Summe von „Teil-Völkern” ist, ist es, wie E. Fraenkel formuliert,  ein heterogenes „Gruppen-Volk”. Mit diesem Begriff, so sagt er, sei  „die differenzierte Gesellschaft als Prämisse akzeptiert und das Streben nach absoluter Homogenität ablehnt.” Das „Gruppenvolk” wiederum verbindet sich mit der „pluralistischen” Demokratie. Wie er selbst einräumt: Aus beiden, aus „Gruppenvolk” und „pluralistischer Demokratie”, erwächst eine „schwerst zu begreifende” und „schwerst zu handhabende” Staatsform.[36]

Man denke nur daran, welches Lob auf das sächsische Volk als dem Wegbereiter der friedlichen Revolution von 1989 niederprasselte und welchem schweren Tadel es im Rahmen der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 ausgesetzt war, um zu zeigen, wie schwierig für die Politiker bis heute der Umgang mit dem „Volk” ist. Am einfachsten war es noch für die Ideologen des „Dritten Reiches”, die aus „Volk” eine vom „Führer” verkörperte „Volkheit”[37] machten. Zu einem ideologisch und praktisch ähnlichen Ergebnis gelangte der reale Sozialismus in der DDR, der ja auch in der Führung durch den Genossen Ulbricht, später Honecker, die sozialistische Demokratie verkörpert sah.

Ein harter Brocken – dieses „Volk”! Eine „beängstigende Last” auch für die Väter des GG, die es deswegen auch für vorrangig hielten, die „Freiheit” vor ihr zu schützen. Tatsache ist jedenfalls, dass, wie W. Weber schreibt, „[w]ohl selten … eine europäisch-abendländische Verfassung unter so wenig Publizität zustande gekommen ist”[38] wie unser GG. Die Nachrangigkeit, die das Volk im Text erfährt, ist Beleg dafür.

„Volk” fungiert in der Moderne als Ersatzbegriff für das „Ganze”. Zwar ist er als solcher schon für die Frühzeit des „naturwüchsigen Gemeinwesens” unangemessen. Aber er ist damals weniger falsch als jetzt, wo offenbar geworden ist, dass das Volk nur ein Schein-Ganzes begründet. „Als ob das Volk das Ganze wäre”! Nur ein „Kunstgriff des bösen Willens” macht es dazu.[39] Das „absolute Band des Volks, das Sittliche”, ist zerrissen. Das Blut ist durch das Geld, der Mensch ist durch die Person, das „naturwüchsige” Gemeinwesen ist durch die bürgerliche Gesellschaft ersetzt. Ein Vorgang, der irreversibel ist. Das Volk ist nicht beliebig wiederherstellbar. Was früher eine reale Größe war, ist zum bloßen Wort geworden. Als inhaltlos gewordenes Wort bleibt es eine gern benutzte Allzweckwaffe für den ideologischen Gebrauch. Keine Revolution, wo es nicht vorangetragen wird. „Denn jede Faktion des Volkes kann sich als Volk aufwerfen”[40]. Beispiele gibt es genug. Erst das Bürgertum, später das Proletariat. Mit „Volk” kann deshalb in der Moderne kein Staat mehr begründet werden – es sei denn der „Klassenstaat”. Und ein „Klassenstaat” war ja auch schon die antike Demokratie, wenn man nicht vergisst, dass die damalige Demokratie sich nur auf die „Freien” bezog. Diese Unterschiede gilt es zu bedenken, wenn in der Moderne von Demokratie gesprochen wird. Was jetzt ans Licht drängt, was mit dem „Bruch” herrschend wird, ist das Freiheitsprinzip. Die aus dem „Geist” hervorgegangene, die „produzierte” Natur hat sich frei gemacht. Und da sie atomisiert existiert, profitieren alle ihre Mitglieder von dieser Freiheit. Aber da nun „Freiheit” millionenfach auf andere „Freiheit” stößt, muss sie verwaltet, muss sie für jedes einzelne Atom garantiert und deswegen für alle nach gleichen Gesichtspunkten eingeschränkt werden. Auch dazu ist ein Staat nötig. Aber dieser ist ein anderer als der der „alten Welt”. Hegel nennt ihn den „Not-und-Verstandesstaat”.

In Mode kommt „Demokratie” erst wieder mit der französischen Revolution. Damals wechselt der Begriff von der Gelehrtensprache ins Politische und wird dort zum Schlagwort.[41] Aber er rangiert eindeutig hinter dem Schlagwort „Freiheit”, das auf die jetzt emanzipierte bürgerliche Gesellschaft und ihre Mitglieder abzielt. Und zwischen ihnen der Scharnierbegriff „Gleichheit”, das dritte Schlagwort der Revolution. Die Gleichheit trägt entscheidend zum furiosen Aufstieg der „Demokratie” bei. Aber Gleichheit der „Freiheit” ist, wie wir wissen, die formale Gleichheit, die uns das Recht und der Rechtsstaat bieten. Und als solche ist sie wiederum Garant dafür, dass wir die soziale Ungleichheit ausleben dürfen oder müssen, die sich mit einer kapitalistischen Eigentums- und Wirtschaftsordnung naturgemäß verbindet. Die Gleichheit der „Demokratie” verstand sich hingegen als Gleichheit des Blutes, aber auch (und nicht zuletzt) als eine sozial-ökonomische „Gleichheit”.[42] Sie war eine ungeteilte Gleichheit, aber nur, soweit die Blutsbande reichen.

Wie kein zweiter entwickelt C. Schmitt ein Gespür dafür, dass „Demokratie” in der Moderne ein hochgradig ideologisch und emotional besetzter (Kampf-)Begriff ist, in dem ganz verschiedenartige, ja gegensätzliche „Gleichheiten” zu einem Brei verrührt sind. Er sieht es wie Hegel: Was entsteht ist  eine „typische und eigenartige Mischung”, ein „System der Verwertung und Mischung verschiedener Regierungs- und Gesetzgebungsformen im Dienste eines labilen Gleichgewichts.”[43] Eine Gleichheits-Mixtur entsteht, die als „freiheitlich-demokratisch” ausgegeben wird. Eine Mixtur, die scheinbar die Quadratur des Kreises meistert. Aber Tatsache ist, dass diese Mixtur, wenn man es rein rechnerisch betrachtet, die Demokratie halbiert, dass sie dadurch auf das „demokratische Element” der Verfassung reduziert wird. Aber durch die Halbierung verliert die Demokratie ihren Gehalt. Nach hegelschen Kriterien ist sie durch den Verlust ihrer  sozial-ökonomischen Dimension entwertet, wenn nicht ganz wertlos gemacht. Denn er sagt ja, dass das implantierte demokratische Element nicht dazu berechtigt, ein auf wirtschaftliche Ungleichheit beruhenden Staatswesen eine Demokratie zu nennen.[44]

Gegensätzliche „Gleichheiten”. Die eine ist Garant der sozialen Ungleichheit, die andere verlangt ein Mindestmaß an sozialer Homogenität.

Die Gleichheit der „Freiheit” besagt, dass jedermann nun „frei” geworden ist, frei von der „primären” Natur, vom „naturwüchsigen” Zusammenhang. Darin sind sich alle gleich. Ungleich sind diese „Alle” aber darin, wie und in welchem Umfang sie es verstehen, sich die zum Gegenüber gewordene Natur anzueignen. Der soziale Status ist aus dieser Gleichheit also ausgeblendet. Und wie die Verfassungen fast der ganzen Welt zeigen: es wird, zum Beispiel über die Grundrechte, darauf geachtet, dass es dabei auch bleibt. Die Gleichheit der „Demokratie” bezieht sich aber gerade auch auf den sozialen Status.  Die eine Gleichheit, die der „Freiheit” (und des Rechts) sorgt dafür, dass die Schere zwischen arm und reich tüchtig auseinandergeht. Die andere Gleichheit ist Voraussetzung der Demokratie. Zwei „Gleichheiten”, die im absoluten Gegensatz zueinander stehen. Die eine Gleichheit ist der Tod der anderen. Ein echtes Dilemma für jene, die beides wollen, Demokratie und Freiheit. Unser Verständnis von Gleichheit ist also janusköpfig. Ist der Blick auf das Politische gerichtet, führt es zur „Demokratie”, ist der Blick auf das Ökonomische gerichtet, führt es zur „Freiheit”. Man sollte meinen, dass diese Unterschiede eine Verwechslung oder Gleichschaltung beider „Gleichheiten” ausschließen und zugleich den Begriff Demokratie vor missbräuchlicher Nutzung schützen. Wenn das bis heute nicht der Fall ist, hat damit zu tun, dass das Wort „Demokratie” aus dem Instrumentarium ideologischer Massenbeeinflussung nicht mehr wegzudenken ist. Denn schließlich: Die zu Grunde liegende Gleichheits-Konfusion ist bestens geeignet, die bürgerliche Gesellschaft, über alle ihre Fehler und Gebrechen hinweg, zu legitimieren.

Zum Schlüsselbegriff der neuen, der bürgerlichen, Welt wird „Demokratie” trotz erster Wiederbelebung im Frankreich der Jahre 1789 ff. nicht in Europa, sondern in den USA der 1830-er Jahre. Und das hat seinen Grund in den dortigen spezifischen sozialökonomischen Verhältnissen, die eine Verwechslung beider „Gleichheiten” zwar keineswegs nahelegen, aber doch entschuldigen. Alexis de Tocqueville stößt auf sie, als er 1831/32 Amerika bereist.

Was er vorfindet ist ein Staatswesen im Aufbruch. Aus ganz Europa strömen Einwanderer herbei und besiedeln und erschließen die unendlichen Weiten des Halbkontinents. Sie kommen mit wenig mehr an als dem Willen, sich hier eine neue Heimat zu schaffen. Diese ökonomische Ausgangslage prägt die Situation und lässt die bereits verfestigte sozialökonomische Ungleichheit in den Neuenglandstaaten in den Hintergrund treten. Und im politischen Bereich stößt er auf eine privileglose Gesellschaft. Aus Beidem, aus der ökonomischen und politischen Gleichheit, zieht er seine Schlüsse. Der wichtigste Schluss: Wegen der festgestellten „Gleichheit der Lagen” ist die „Gesellschaftsordnung Anglo-Amerikas in ihrem Wesen demokratisch”.[45] Zwar hat sich in den Neuenglandstaaten in den zurückliegenden Jahrzehnten beträchtlicher Reichtum angehäuft. Aber auch dort führt eine Abkehr vom englischen Erbrecht, das einer Konzentration des Eigentums und (damit) der Macht Weniger Vorschub leistete, dazu, dass Änderung eintritt, indem das große Eigentum zerschlagen wird. Und er wiederholt: Gleichheit ist in den USA „in stärkerem Maße verwirklicht als in irgendeinem Land der Erde.”[46] Was dort zu finden ist, ist „Demokratie auf höchster Stufe”[47], ist, wie man später sagen wird, „Massendemokratie”.

Die „Gleichheit der Lagen” verleitet Tocqueville zu dem Trugschluss, „dass die amerikanische Gesellschaft in eine einzige Mittelklasse zusammengeschmolzen sei.”[48] Er unterstellt, dass es dabei bleibt. Das ist das eine. Zum anderen lässt er sich anstecken von dem ungezwungenen Umgang der Amerikaner mit der vorhandenen Begriffswelt. Beides verführt ihn zu der Annahme, dass die Demokratie als Staatsform in den USA Anfang des 19. Jahrhunderts wiedergeboren wird. Eine Fehldeutung.

Er lässt außer acht, dass in den Südstaaten der USA Sklaverei praktiziert wird – ein ganz eklatanter Verstoß gegen das Freiheitsprinzip der bürgerlichen Gesellschaft. Die Sklaven zählen wohl nicht für ihn, so wie sie auch in den schwülstigen Erklärungen eines Jefferson – selbst Sklavenhalter – zu den „Menschenrechten” keine Rolle spielen. Aber vielleicht denkt er an das antike Griechenland, wo sich ja auch die Demokratie mit der Sklaverei verband – und zwar „notwendig”, wie Hegel sagt.

Sein Buch „Demokratie in Amerika”, erschienen 1836, wirkt in Europa wie ein Startschuss. Was folgt, ist die rasante Verbreitung des Begriffs „Demokratie” bei gleichzeitiger Bedeutungsausweitung und Ideologisierung. Bald ist er in Europa „heimisch” gemacht. Seit der Revolution von 1848 ist die „Demokratie … zum unausweichlichen, göttlich vorherbestimmten Schicksal der europäischen Nationen geworden.”[49] Bald schickt sie sich an,  „universalistisches Prinzip” zu werden.[50]

Trotzdem, so einfach wie in Amerika hat es der Begriff in Europa, besonders in Kontinental-Europa, nicht.

Einmal steht hier die philosophische Vorbildung im Wege, die der begrifflichen Unbefangenheit der Amerikaner mit Skepsis begegnet. Gewichtiger aber ist, dass die politische Vergangenheit und die andersartigen sozialökonomischen Verhältnisse der Gegenwart Bremswirkung entfalten. Besonders gravierend: ganz offensichtlich fehlt die „Gleichheit der Lagen”. Das führt dazu, dass der Begriff hier auf deutliche Vorbehalte stößt. In Deutschland ist es (z.B.) W. Hasbach, der den Begriff hinterfragt. Seine Kritik setzt bei der „Gleichheit” an. Diese gelte es auseinanderzuhalten. Denn „Liberalismus und Demokratismus bezeichnen … zwei entgegengesetzte Prinzipien.”[51] Die Gleichheit der Demokratie sei eine andere, als die der Freiheit. „Ja, sie sind einander geradezu feindlich.”[52] Das jetzt geforderte gleiche und allgemeine Wahlrecht trage „einen unverwechselbar demokratischen Stempel; es ist mit dem Liberalismus unverträglich. … Ein allgemeines Wahlrecht widerstrebt ihm nicht, vorausgesetzt, dass es ungleich ist.”[53] Das „Freiheitsprinzip” fordere ein Wahlrecht nach Steuerklassen. Das demokratische Wählen stelle daher eine „schwere Verletzung” des liberalen Grundsatzes dar, dass diejenigen, die Steuern zahlen auch über deren Verwendung beschließen. Deshalb: „Der Liberalismus muss ein nach der Steuerleistung abgestuftes Wahlrecht verlangen.”[54]

Hasbach steht nicht allein. Der Begriff „Demokratie” muss besonders in Deutschland gegen die Erkenntnis ankämpfen, „dass antike und moderne Demokratie, überlieferter Begriff und gegenwärtige Wirklichkeit der demokratischen Regierungsform, voneinander durch eine tiefe Kluft getrennt waren.”[55] Aber im 20. Jahrhundert, nicht zuletzt als Folge 2-er verlorener Kriege, verbunden mit dem Aufstieg der Siegermacht USA zur Weltmacht, setzt sich der unscharfe Sprachgebrauch auch in Deutschland, überhaupt in Europa durch. Jedenfalls wird es im Nachkriegsdeutschland der Jahre 1918 ff. und 1945 ff. Mode, sich dem Demokratiebegriff der Amerikaner zu unterwerfen. Seither ist die Demokratie „zu einem ganz allgemeinen Idealbegriff geworden, dessen Vieldeutigkeit außerdem noch verschiedenartigen Idealen und schließlich Allem, was ideal, schön und sympathisch ist, Platz gewährt.”[56]

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Auch diese „Demokratie” nicht. Den Einwänden ihr gegenüber wird mit einem Ausweg begegnet, der die meisten Kritiker zufriedenstellt: mit einer Demokratie ohne „radikaldemokratische Einbauten”[57], mit der „Erfindung der repräsentativen Demokratie”.[58]

 

Repräsentative Demokratie

Fast alle, die sich zur Demokratie äußern, sind sich darin einig: Eine direkte Demokratie, eine Demokratie also, die jedermann an der Ausübung staatlicher Macht unmittelbar beteiligt, ist in der Moderne nicht praktizierbar – jedenfalls nicht in Staaten, die in Größe und Einwohnerzahl die Schweizer Kantone übersteigen. Doch das Hauptargument gegen sie ist dies: die direkte Demokratie ist „freiheitsgefährdend”[59]. Deswegen kann sie nicht die Staatsform der Moderne sein.

Wie aber kann „Demokratie” möglich gemacht werden, ohne die „Freiheit” zu gefährden?

Antwort: „Indirekt”, mittels der „Repräsentation”.

Mit der „repräsentativen Demokratie” sei, so die „Erfinder”, die Demokratie anwendbar gemacht nun auch für große Staaten. Mit ihr liege ein „realisierbares Konzept demokratischer Herrschaftsorganisation” vor.[60] Mit ihr sei der „Begriff der Volkssouveränität durch denjenigen der Volksrepräsentation” ersetzt.[61]

Kern der „Erfindung” ist, dass sie die Demokratie  anwendbar auf ungleiche Lagen macht. Mit ihr ist das erste und oberste Ziel, die „Freiheitssicherung”[62], die Verteidigung der „Freiheit” gegen die Demokratie, zu erreichen. Aber der größte Vorteil, den sie bietet: Man muss nicht mehr bekümmert fragen, wer/was denn nun das Volk ist. Man geht gleich zur Tagesordnung über, zum Parlament, zu den darin vertretenen Parteien, zu den Abgeordneten, zu all dem „Indirekten”. Da es nicht gelingt (und es auch nicht gelingen kann!), das Abstraktum „Volk” zu einem „Konkretum” zu machen, begnügt man sich mit einer rituellen Verbeugung vor dem Abstraktum und wendet sich sodann dieser „fassbaren” Ebene zu, von der behauptet wird, diese repräsentiere das Volk. Hellsichtig formuliert C. Schmitt: „Hier” – in der Repräsentation – „findet die Demokratie ihre erste natürliche Grenze.”[63]

Es geht also nicht ohne Sicherungen. Die wirklich Mächtigen, die Profiteure des Freiheitsprinzips, die wirklichen Entscheidungsträger, also diejenigen, die sich längst zum Volk „aufgeworfen” haben, müssen vor dem Rest-Volk (z.B. vor dessen Sozialneid) abgesichert werden. Das geschieht in den westlichen Demokratien wirksam über die Grundrechte, besonders über den Schutz des Privateigentums. In den östlichen „Demokratien”, die als „Betriebsstaaten” organisiert waren, kam es vor allem darauf an, das Staatseigentum und die damit verbundene führende Rolle der Partei vor den unsicheren Teilen des Volkes zu schützen. Insoweit ist jede Demokratie, die der Griechen wie die vergangene und noch bestehende des 20. und 21. Jahrhunderts, gegen die Mehrheit der Bevölkerung gerichtet.

Was sagt Hegel zur „Repräsentation”? Er lehnt auch diese „Modifikation” der direkten Demokratie ab und wendet sich gegen das „feste Vorurteil”, dass eine Repräsentativverfassung die Demokratie auf die Moderne anwendbar macht. „Man trennt dabei Volk und Regierung. Es liegt aber eine Bosheit in diesem Gegensatze, der ein Kunstgriff des bösen Willens ist, als ob das Volk das Ganze wäre.”[64]

Weil aus den Gesetzen der „Freiheit” folgt, dass immer nur ein Stand, eine Klasse das Sagen hat, ist für ihn die Repräsentation ein Kunstgriff, der es möglich macht, dass ein Stand, eine Klasse bei gleichzeitiger Berufung auf das Volk die politische Herrschaft an sich zieht. Es wäre bei dieser tatsächlichen Sachlage ehrlicher nicht von „Demokratie”, sondern von „Republik” zu sprechen. Abgesehen davon, dass unter Republik „mannigfache empirische Vermischungen”[65] firmieren, ist der Begriff an ein bereits „aufgelöstes” bzw. „segmentiertes” Volk orientiert und meint in den Stadtrepubliken ganz selbstverständlich die Herrschaft des Patriziats unter Ausschluss der Plebejer. Die Republik verbindet sich in den bis dahin bekannten Fällen mit einem römischen Verständnis von „Volk”, auf ein „Volk”, das von seinem reicheren Teil repräsentiert wird. Die Demokratie der Griechen aber verstand sich, wie schon ausgeführt, von der sozialen Gleichheit her. Bedeutsam ist, dass das Prinzip der Repräsentation also nicht erst „erfunden” werden musste, sondern schon da war, als die Demokratie wieder in Mode kam; es verband sich bereits mit dem Republikanismus. Es ist also genau umgekehrt: nicht die Repräsentation kommt hinzu, sondern die Demokratie. Zu Recht spricht Fraenkel daher vom „Einbruch der Demokratie in das repräsentative System [des] 19. Jahrhunderts”[66]. Dieser „Einbruch” macht aus der Republik eine Demokratie. 

Beispiel USA:

Diese kamen als ein von Republiken gegründetes Staatswesen zur Welt, die nur ein an die Steuerzahlung geknüpftes Stimmrecht kannten. „Waren jene Republiken Demokratien? Nein.”[67]  Erst ab etwa 1820 dringt das allgemeine und gleiche Stimmrecht vor; jede Stimme ist jetzt eine gleiche Stimme! Deswegen ist jetzt das, was bisher in der Summe „Republik” hieß, nun „Demokratie”. Aber rechtfertigt die „gleiche Stimme” diese Umfirmierung?

Warum Demokratie? Wäre es angesichts der gezeigten Probleme und Ungereimtheiten nicht ehrlicher und bescheidener, wie Kant, von Republik und Republikanismus zu sprechen? Auch die Verfassung  der Republik ist „nach dem Gesetz der Gleichheit” gegründet, allerdings einer „Gleichheit”, die sich nicht von „Volk” herleitet, sondern vom „Vertrag”.[68] Auch die Republik kennt die Gewaltenteilung, kennt die Unterscheidung in Legislative, Exekutive und Judikatur. Wäre das nicht gegenüber der Berufung auf „Volk” und „Demokratie” die logisch saubere Lösung? Noch dazu, da sie von vornherein die „Repräsentation” enthält und sicherstellt, die jeder Regierungsform erst Halt und Dauer verleiht. Der Hochstapelei, die mit „Volk” und „Demokratie” einhergeht, wäre damit ein Ende gesetzt. Der Staat würde erscheinen als das, was er lt. Kant ist: notwendige Einrichtung, eine Geschäftsführung, die die bürgerliche Gesellschaft haben muss, um sich vor Selbstzerstörung zu bewahren. Es wäre mit „Republik” klargestellt, dass die Gleichheit, die in ihr waltet, lediglich die Gleichheit vor dem Recht ist – und nicht mehr. Es wäre klargestellt, dass diese Gleichheit unabhängig ist von der sozial-ökonomischen Situation der Einzelnen.

Wie gewonnen so zerronnen. Bereits siebzig Jahre später bieten die USA sozialökonomisch gesehen ein völlig anderes Bild. T. Gomperz spielt darauf an, wenn er die Anmerkungen Aristoteles zur Demokratie kommentiert: „Des Stageriten politische Voraussicht steht auf gleicher Höhe mit Alexis de Tocquevilles Voraussetzung, dass die  ‚Gleichheit der Lagen‘ … die bleibende wirtschaftliche Norm Nordamerikas sei, des Landes, das wenige Jahrzehnte später der Schauplatz einer in der Geschichte beispiellos dastehenden Vermögensanhäufung, die Heimat der Riesenkartelle und der hundertfachen Millionäre geworden ist.”[69]

Folgt man Gomperz, dann waren die USA Anfang des 20. Jahrhunderts wegen der fehlenden sozialen Gleichheit zwar eine Republik, aber keine Demokratie (mehr). Die USA der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befanden sich, ökonomisch gesehen, in jenem Stadium, das gemeinhin als „freie Konkurrenz” bezeichnet wird. Dieses paarte sich damals mit der sozialen Gleichheit der Millionen Einwanderer und ergab insgesamt eine soziale (Sonder-)Situation, die sich gravierend abhob von der damals in Europa vorherrschenden. Aber bedenken sollte man, dass von „Demokratie” auch für diesen Zeitraum in den USA nur die Rede sein kann, wenn ein konturloser und unhistorischer Gleichheitsbegriff zugrundegelegt wird. 

Chr. Meier erwähnt Xenophon, einen Athener Adligen, der 420 v.u.Z. in einem Pamphlet von der tiefen Spaltung von Adel und Volk schreibt, da die Interessen beider Gruppen grundsätzlich gegensätzlich und unvereinbar seien. Bleibe es bei dem Interessengegensatz, könne die Demokratie nicht irgendwie „verbessert” werden, „sondern nur bestehen oder fallen.”[70] Und zur Auffassung des Aristoteles merkt er an: „Was damit polemisch für Athen festgestellt wurde, fand seinen allgemeinen Ausdruck dann in der Staatstheorie des Aristoteles. Dieser schrieb nämlich, die Tatsache, dass in der Demokratie die vielen … die oberste Gewalt in Händen hätten, sei akzidentiell. Der eigentliche Unterschied zwischen den Herrschaftsinhabern bestehe zwischen Arm und Reich.”[71]

Auch Tocqueville sah schon, dass die Demokratie ein ständiger Spagat zwischen Freiheit und Unfreiheit ist und von daher ständig gefährdet ist. Allerdings sah er die Gefährdungen eher von Seiten eines „verderbten Gleichheitstriebes”, der sich darin zeigt, „dass die Menschen die Gleichheit in der Knechtschaft der Ungleichheit in der Freiheit vorziehen.”[72] Solche Gefährdungen auch einem „verderbten Freiheitstrieb” zuzurechnen, kommt Tocqueville nicht in den Sinn. Und so prüft er nicht, was mit der Demokratie geschieht, wenn die von ihm unterstellten „gleichen Lagen” durch Entwicklungen beseitigt oder eingeschränkt werden, die zu so ungeheuren Diskrepanzen zwischen arm und reich führen, wie wir sie gegenwärtig bestaunen können.[73] Er unterstellt, dass es bei dem 1831/32 erhobenen Befund bleibt.

Überwog im antiken Athen die soziale Ungleichheit, schlug die dortige Demokratie mit schöner Regelmäßigkeit um in die Diktatur. Das hatten die „Erfinder” zu beachten. Umso mehr, da ihnen ja klar war, dass die soziale Ungleichheit der Moderne ein Resultat der „Freiheit” ist und diese Freiheit als höchstes individuelles Gut Vorrang vor allen anderen Gütern hat. Die Demokratie musste also so reguliert, so gebändigt werden, dass sie der sozialen Ungleichheit Stand halten konnte. Demokratie nur, soweit die Freiheit nicht gefährdet ist. Die repräsentierte Demokratie ist also in bewusster Abkehr vom Gleichheitsprinzip installiert worden. Natürlich auch jene, die dem GG zugrunde liegt. Denn das war ja die Lehre, die seine „Väter” aus dem Scheitern der WRV zu ziehen hatten. Das „Gemeinschaftsvolk” im Sinne H. Liermanns, das ergibt sich aus der Gesamtanlage des GG, ist nicht gemeint, wenn von „Volk” die Rede ist. Sie hatten nicht dieses, sondern das Volk der „Freiheit”, das „Gesellschaftsvolk im Blick. H. Dreier dazu: Das zentrale Problem der WRV, die „Zerstörung liberaler Freiheit durch demokratische Entscheidungsprozesse”[74] ist im GG zugunsten der „Freiheit” und gegen die „Demokratie” gelöst worden. Und weil es immer mehr um die „Freiheit” geht, mithin um die Sicherung der sozialen Ungleichheit, sind im Zuge der wissenschaftlichen und praktischen Demokratie-Fundierung immer mehr frühere Demokraten, allen voran der Franzose Rousseau und der Deutsche Kant, in den Geruch geraten, dem Totalitarismus in die Hände zu arbeiten.[75] War es für Solon, der vormals als „Erfinder” der Demokratie galt, klar, dass die ökonomische Ungleichheit der Tod der Demokratie ist, scheint sich in der Gegenwart die Meinung zu verfestigen, dass es genau umgekehrt ist, dass eine Demokratie, die sich von der „Freiheit” her versteht, an Kraft und Stärke gewinnt, je ökonomisch ungleicher es zugeht.

Die bzw. alle „Staatsgewalt geht vom Volke aus”, heißt es in Art. 1 WRV und Art. 20 GG.

Von wem aber geht die Staatsgewalt aus, wenn es das „Volk” nicht gibt? Nun, dann haben wir ja immer noch die Abgeordneten. Und, vor den Abgeordneten, die Parteien, von denen einige, meist die regierenden, sich „Volksparteien” nennen. Und mindestens sie, die Parteien und die Abgeordneten, sind keine Spukgestalten; sie sind real existierende Größen. Deswegen richtet sich der Blick auf sie, besonders auf die Parteien. Eine Modifikation der Demokratie kommt auf: die Parteiendemokratie auch firmierend unter „pluralistische” Demokratie.

Mag das Volk eine Spukgestalt sein: die Parteien sind kein Spuk, sie sind Realität!

„Volksdemokratie” ist irreal. Real ist die „(Volks-)Parteiendemokratie”.

Drastisch formuliert O. Spengler 1925:

„Dass Parteien, vor allem englische Parteien, Teile des Volkes sind, ist dilettantischer Unsinn.”[76]

                                                                  

Und es gibt sie doch! Die direkte Demokratie als Bestandteil der politischen Praxis

Die bürgerliche Gesellschaft bringt die gleiche formal-juristische Freiheit für jedermann. Und von daher ist es nur recht und billig, wenn jeder mit gleicher Stimme am Wählen beteiligt ist. Im Freiheitsbegriff der bürgerlichen Gesellschaft ist also das Wahlrecht dieser Art eingeschlossen. Nun sahen wir aber bereits, dass die Staatsformen „Republik” und „Demokratie” – beide haben die bürgerliche Gesellschaft zur Grundlage – durch die Ab- oder Anwesenheit „gleicher” Wahlen unterschieden werden. Wenn das Wahlrecht nach Steuerklassen, dieser offenkundige Verstoß gegen das Fundamentalprinzip der bürgerlichen Gesellschaft, der „Freiheit”, nun abgeschafft wird zu Gunsten gleicher Wahlen, hat das mit jetzt restlos hergestellter „Freiheit” zu tun; die Gleichheit der „Freiheit” ist damit verwirklicht. Das Wählen ist kein Privileg mehr; es steht jedem zu. Der arme Teufel und der Superreiche: jeder hat nur die eine gleiche Stimme. Die bisherige „Minoritätendemokratie” (Leibholz) ist zur „Massendemokratie” geworden. Was will man mehr? Scheinbar sind damit dem wirtschaftlich und finanziell Mächtigen die Exklusivrechte an der politischen Macht entzogen. Scheinbar ist die Stunde des Pöbels gekommen. Und so knüpfen sich daran auf der einen Seite außerordentlich viele Erwartungen wie auf der anderen Seite außerordentlich viele Befürchtungen. Bald aber können die bisher privilegierten Schichten erleichtert aufatmen: Keine der „schlimmen Befürchtungen sind eingetreten”[77].

Dieses Resultat hat damit zu tun, dass die Gleichheit der „Freiheit” nur eine formale Gleichheit ist, die dazu dient, die tatsächliche soziale Ungleichheit der Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sicherzustellen. Übertragen auf das „gleiche” Wählen:

Das per Gesetz gleiche Stimmrecht ist die politische „Mitgift” der bürgerlichen Gesellschaft für alle ihre Mitglieder. Die gleiche eine Stimme für jedermann bedeutet aber nur: Jedes Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft erhält damit eine gesetzlich garantierte staatsbürgerliche Mindestausstattung.

Das trotz dieser Wendung zur „Massendemokratie” alles beim Alten bleibt, hat mit jenem „Gesellschaftsvolk” Liermanns zu tun, aus dem inzwischen längst das moderne „Parteien”- oder „Gruppenvolk” geworden ist, gewissermaßen das reale „Gesellschaftsvolk”. Verbunden damit, hat sich die Repräsentation von den Abgeordneten zu den (Volks-)Parteien verlagert. Und da die Parteien als Beweis dafür genommen werden, dass es das Volk wirklich gibt, wird in dieser Wendung zugleich ein Bedeutungszuwachs der direkten Demokratie gesehen.

Diese neue Sicht auf das „Volk”: das „Gruppenvolk”, kurz: der „Pluralismus”, aufgekommen im angloamerikanischen Raum bereits Anfang des 20. Jahrhunderts, hält nun auch Einzug in das politische Denken der BRD – nicht zuletzt über das politische Wirken zweier Rückkehrer aus der Emigration.

Der eine von ihnen, G. Leibholz, rechnet in der Weimarer Zeit die Parteien nicht zu „Volk” und „Demokratie”. Jetzt, nach Rückkehr aus dem englischen Exil, sieht er es anders. Ja, die Parteien sind Teil der Demokratie, sagt er nun. Und nicht nur das: sie sind die „Herren unserer Demokratie” – was „es legitim erscheinen lässt, von einer parteienstaatlichen Demokratie zu sprechen.”[78] Sie stehen vor den Abgeordneten, die in erster Linie Repräsentanten ihrer Partei sind. Und da die Parteien näher am „Gruppenvolk” stehen als der Abgeordnete, sieht er in dieser Verlagerung sogar einen Schritt zur direkten Demokratie.

Was ist der Abgeordnete, fragt C. Schmitt 1927. Seine Antwort: „Trotz des Artikel 21 [der WRV] ist der Abgeordnete nicht der Vertreter des ganzen Volkes, sondern der an Weisungen gebundene Parteifunktionär.”[79] Daran hat sich auch unter dem Geltungsbereich des GG, das in Art. 38 eine gleich lautende Regelung enthält, nichts geändert. Geändert hat sich jedoch die Bewertung des Vorgangs. Waren die Parteien damals mit Blick auf das imaginäre „Gemeinschaftsvolk” in den Geruch gebracht, sich Souveränitätsrechte anzumaßen, so sind sie jetzt an die Stelle  des Volkes gerückt. Und die Abgeordneten?

Nun, in allererster Linie repräsentieren sie die Parteien. Wer ihre Partei wählt, bekennt sich dazu, Teil dieses „Gruppenvolkes” zu sein. Der Abgeordnete wird zu einem Mittler zwischen Partei und Wähler, wird zum Unter-Repräsentanten. „Repräsentation” ist nicht das Gleiche wie „Vertretung”. Jene ist der juristisch weitere, diese der juristisch engere Begriff. Auf jeden Fall wird der Abgeordnete zum Diener zweier Herren, wobei einleuchten sollte, dass, wer nur über die (Partei-)Liste zum Mandat kommt, den Weisungen der Partei williger Folge leistet als den Wähleraufträgen. Ohnehin schafft die Repräsentation dem gewählten Abgeordneten Spielraum genug, sich über den Wählerwillen hinwegzusetzen, zum Beispiel unter Berufung auf sein „Gewissen”, unter Berufung auf Partei- und Fraktionszwänge, unter Berufung auf die „Sachzwänge”. 

Ein Phänomen, das sich mit dieser Art von Wahl und von Repräsentation verbindet: Viele Wähler fühlen sich getäuscht bei der Umsetzung des Wählerwillens, so dass sich Wahlverdrossenheit breit macht, so dass die Partei der Nichtwähler mittlerweile die stärkste Partei geworden ist. Alle politischen Entscheidungen scheinen dem Volkswillen zu entsprechen. Aber der gewöhnliche Wähler gewinnt immer häufiger den gegenteiligen Eindruck. Warum ist das so?

Eine Antwort darauf gibt M. Wundt. Bezogen auf die repräsentierte Demokratie der Weimarer Republik hebt er als deren Merkmal hervor, dass die „rechtliche Staatsverfassung” die „wirkliche” verdeckt. Und weiter: „Die Verschleierung der tatsächlichen Machtverhältnisse bietet dabei dem wirklichen Machthaber eine sehr wirksame Deckung. … Da er selbst nicht Teil dieser gesetzlichen Gewalt ist, so ist er auch auf gesetzmäßigem Wege meistens nicht zu fassen. Sein Einfluss ist umso schwerer zu berechnen, als er in dem verfassungsmäßigen Aufbau des Staates nicht vorgesehen und daher durch verfassungsmäßige Mittel nicht zu erreichen ist.”[80]

Wer sind diese „wirklichen Machthaber”?

„Am stärksten sind natürlich die Wirtschaftsmächte, und man muss sich oft fragen, ob die Staatsgewalt bei den gewählten Vertretern des Volkes liegt oder bei Großbanken, Industrieverbänden, Arbeitergewerkschaften.”[81]

Was Wundt als „verdeckte Formen der Demokratie” bezeichnet, kann man richtiger als Formen „direkter” Demokratie bezeichnen. Und wo es und insoweit es sie gibt, scheint der antike, die ökonomischen Verhältnisse mit einbeziehende, Demokratiebegriff wiederhergestellt zu sein. Wirtschaftliche und politische Macht entsprechen sich, insoweit stoßen wir hier scheinbar auf die Ideal-Form der Demokratie. Teilhaber sind allerdings nur Wenige. Und mit „Volk” hat sie nur zu tun, wenn diese Wenigen als „Volk” verstanden werden.

Aber haben wir nicht soeben festgestellt, dass der direkten Demokratie durch die meisten modernen Verfassungen zu Gunsten der Repräsentation der Weg verlegt ist?

Ja, so ist es. Der legale Weg ist verlegt. Und zwar denjenigen, die als Teilnehmer an der Demokratie – wie Wundt formuliert – „vorgesehen” sind. Für diejenigen, die das Gesetz als Wähler ohnehin nicht vorsieht, gilt das Verbot nicht. Für diese Kategorie gilt der Grundsatz: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und wenn auch der wirtschaftlich Mächtige dem Gesetz nach hat die gleiche eine Stimme wie der arme Teufel hat, so ist doch zu bedenken, dass sich diese Regelung sich nur auf die staatsbürgerliche Mindestausstattung bezieht. Und wie Wundt sagt: Nur der Rechtsweg zur direkten Demokratie ist per Verfassung so gut wie ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen ist der tatsächliche Weg zu ihr.

Für jenen Teil des Volkes, der nichts weiter hat als seine eine Stimme, bleibt die Einflussnahme an den politischen Entscheidungen beschränkt auf das Wählen. Wer jedoch mehr will – und das wollen besonders die „Initiativträger”[82] der bürgerlichen Gesellschaft -, dem bietet gerade die Repräsentation gute Gelegenheit, überproportional Einfluss auf die Politik und die politischen Entscheidungsträger zu nehmen.[83] Man muss nur wissen wie. Und man muss wissen: das kostet Zeit und vor allem viel Geld.

Gemessen an einer direkten Demokratie, die, wie wir sahen, nur bei „gleichen Lagen” funktioniert, ist die repräsentierte Demokratie ein Minus, eine defizitäre Demokratie, „eine permanent nicht erfüllte Demokratie”[84]. Das scheint mir der Grund, weshalb an einer direkten Demokratie nicht gemessen werden darf, weshalb die direkte Demokratie als „Irrationalismus” in die hinterste Ecke der Verfassungstexte verbannt wird. Gleichwohl existiert sie. Allerdings mehr im Verborgenen, abseits des Wählens und des Lehrbuch-Parlamentarismus. Und nicht für alle. Das hat mit jener „Segmentierung”[85] des Prozesses politischer Willensbildung zu tun, die zum Charakter der modernen Demokratie gehört.

Einerseits repräsentierte Demokratie – hergestellt über Wahlen, an denen alle mit gleicher Stimme beteiligt sind. Andererseits direkte Demokratie für Wenige. Exekutiert wird diese doppelte Demokratie über eine, wie E. Fraenkel formuliert, „adjektivistische” Demokratie[86] namens „Pluralismus”. Besonders interessant ist, dass Fraenkel diese „pluralistische Demokratie” der „sozialistischen Demokratie” des Ostens gegenübergestellt sah. Ihr Gemeinsames bestehe darin, dass das Volk hier wie dort nicht vom gewählten Volksvertreter repräsentiert wird, sondern von einer (im Osten) oder mehreren Parteien (im Westen). Und Folge sei deshalb hier wie dort, dass das von Verfassung wegen vorgesehene „Wählen” auf einen äußerst geringen Grad an Bedeutung herabgestuft sei. Ähnlich sieht es G. Leibholz. Auch er zweifelt daran, dass man Heutzutage (1951) „noch von einer echten Wahl sprechen kann.”[87] Dabei bleibt er in den Folgejahren; er wiederholt: „Bei Lichte besehen, sind diese nämlich heute überhaupt keine echten Wahlen mehr.”[88]

Solche Aussagen bestätigen Hegel, wo dieser sagt, dass eine um ihr Wesen gebrachte, also eine „unwesentliche” oder auch „unwahre” Demokratie, eine solche, die „ein ganz totes, unlebendiges Bild” abgibt, nur mit einem ganz „unwesentlichen” Wählen in Verbindung stehen kann. Aber um den Unterschied hier noch einmal zu betonen: Leibholz und auch Fraenkel sehen ja in dem Vormarsch der Parteien einen Vormarsch der direkten Demokratie.

Man kann es nicht prosaisch genug sehen, um der Wahrheit nahe zu kommen. Die Bedeutung des Wählens wird erheblich reduziert, weil der durch Wahlen ausgedrückte Wille durch wichtigere „Willen”, die auf Legislative und Exekutive einwirken, überlagert oder ganz beiseite geschoben wird. 

Wie wir schon sahen: es gibt genügend Wege und Mittel, um sich vor dem Volk zu schützen. Mit Geld z.B. kann man, wie jeder weiß, vieles bewirken, auch im politischen Raum.

Die Folge ist ein Abgleiten der Repräsentation „in bloße ‚Vertretung‘ empirischer Einzelwillen”[89]. Man denke an die „Einzelwillen” so mächtiger Konzerne wie VW, wie Deutsche Bank, wie Bayer. Obwohl selbst nicht wahlberechtigt, haben deren Willen eine ganz andere Bedeutung und Realisierungschance als die Willen ganzer Legionen einfachen Wahlvolks.

Das führt uns ein letztes Mal zu Hegel zurück.

Was wird repräsentiert, fragt er in § 311 R. Seine Antwort: Nicht einzelne Wähler werden repräsentiert. Vielmehr sind die gewählten Abgeordneten „Repräsentanten einer der wesentlichen Sphären der Gesellschaft, Repräsentanten ihrer großen Interessen. Das Repräsentieren hat damit auch nicht mehr die Bedeutung, dass einer an der Stelle eines anderen sei, sondern das Interesse selbst in seinem Repräsentanten wirklich gegenwärtig, so wie der Repräsentant für sein eigenes objektives Element da ist.”

Wichtig an dieser Äußerung ist, dass nicht die Interessen eines „Volkes”, sondern die der „Gesellschaft” genannt werden, die Interessen nicht der Demokratie-, sondern der Freiheitssphäre, also der Sphäre der sozialökonomischen Ungleichheit. Und dort stehen ganz selbstverständlich solche Interessen obenan, die auf wirtschaftliche Macht beruhen, aber, wenn man an Großbanken und Großunternehmen denkt, selbst nicht einmal wahlberechtigt sind. Wir stoßen also auf die bemerkenswerte Situation, dass die unwesentlichen Interessen der bürgerlichen Gesellschaft über das verfassungsmäßige Wählen zum Ausdruck gebracht werden, die wesentlichen Interessen aber vom Wählen generell ausgeschlossen sind und andere Wege suchen und finden, um sich Geltung zu verschaffen. Auf diesem Hintergrund versteht sich, wenn er sagt: Das „Wählen ist entweder überhaupt etwas Überflüssiges oder reduziert sich auf ein geringes Spiel der Meinung und der Willkür.” Und das es so ist, entgeht natürlich auf Dauer auch dem dümmsten Wähler nicht, so dass die Wähler „eben zum Stimmgeben nicht mehr erscheinen”. Was die Sache allerdings nicht besser macht, weil damit auch noch die geringe Korrekturwirkung, die das Wählen trotz allem hat, geschmälert wird. Die Wahlverdrossenheit spielt also jenen mächtigen und tonangebenden Interessen direkt in die Hände. Das „Gegenteil ihrer Bestimmung” wird bewirkt. Das nicht ausgeübte Wahlrecht führt dazu, dass „die Wahl in die Gewalt  Weniger … fällt, dass Interessen obsiegen, „die gerade neutralisiert werden” sollten.

Die repräsentierte Demokratie verbindet sich mit einem in der Gegenwart beispiellos aufgeblähten Lobbyismus. Wenn allein in Brüssel 50.000 Lobbyisten[90] auf die Mitglieder der Administration und des Parlaments der EU angesetzt sind, ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass es wohl kaum allein auf „Wählen” und „Wählerwillen” ankommt. Hinzu kommt jene Unzahl von ihnen, die sich an den Abgeordneten und den Regierenden der Mitgliedsstaaten „festbeißen”. Den Souverän „Volk” haben die Regierenden nur alle 4 oder 5 Jahre am Halse; er ist – um es mit Worten Hegels zu sagen – ein „Abstraktum”. Der Lobbyist hingegen ist ihr ständiger Begleiter; er ist ein „Konkretum”. Die Versprechungen gegenüber dem Wahlvolk, ohnehin nicht bindend, sind schnell vergessen, der Lobbyist dagegen sorgt dafür, dass die ihm gegenüber erfolgten Zusagen erfüllt werden. Und er geizt nicht! Denn er weiß natürlich, dass allzu vielen Abgeordneten nichts Menschliches fremd ist und die angebotenen Beraterverträge für nebenbei, die Job-Angebote für die Zeit danach durchaus bereit sind anzunehmen, wenn sie hoch genug dotiert sind.

Und diese, außerhalb des in der Verfassung vorgesehenen Wahlsystems stehende, Art der Demokratieausübung soll nicht illegal sein?

Nochmals dazu: Verboten ist sie nicht. Sie ist nur denjenigen Wählern nicht zugänglich, die sie sich nicht leisten können. Ihre Teilhabe ist auf die gesetzliche Mindestausstattung beschränkt. Insofern gilt auch hier: Demokratie muss man sich leisten können. Wir leben nicht in einer „Volksdemokratie”, sondern in einer „Eigentumsdemokratie”[91]. Wer nichts oder nur wenig hat, muss  daher mit dem 4-jährigen Stimmgeben vorlieb nehmen.

Die repräsentative Demokratie verbindet sich also mit der Folge, dass die wahlberechtigten natürlichen Personen per Wahlrecht von der direkten Demokratie ferngehalten sind und diese gleichzeitig den nicht wahlberechtigten juristischen Personen der Wirtschaft überlassen ist. Sie ist für die einen gerade deswegen verboten, weil sie den anderen überlassen ist. Und wie schon gezeigt: die „direkte Demokratie” dieser Art wird ausgiebig praktiziert. Höchst effizient und am liebsten im Verborgenen. Sie zu legalisieren würde bedeuten, die Akteure dieser Demokratie zu kujonieren, ihren Tatendrang in einem bürokratischen Wust leerlaufen zu lassen. Außerdem müsste dem Gleichheitsgebot Rechnung getragen werden. Krethi und Plethi müsste also ebenfalls Zugang zu dieser Demokratie eingeräumt werden, also gerade jenem ominösen „Volk”, das über die repräsentative Demokratie davon ausgeschlossen sein soll. Es wäre also ein Schlag gegen die Parteien-Demokratie und schlimmer noch: gegen die Freiheit.

Fazit:

Kant charakterisiert die Demokratie als eine Herrschaftsform, die ständig Gefahr laufe, in Despotie umzuschlagen. Sie reagiert wie Lackmuspapier auf Verschiebungen im Verhältnis von arm und reich. Eine Verschiebung der Vermögensverhältnisse, wie wir sie in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben und immer noch erleben, hätte ihr längst den Garaus gemacht. Anders die repräsentative Demokratie. Bei ihr sind Filter und Sicherungen eingebaut, die der zweifachen Aufgabe dienen, den Übergang zur  Diktatur auszuschließen und den oligarchischen Charakter des Staatswesens zu verbergen. Das „Repräsentative” an ihr kann also als die „Knautschzone” dieser Demokratie bezeichnet werden. Und diese ist reichlich bemessen! Wäre das nicht so, hätte die unverträglich groß gewordene Kluft zwischen arm und reich dieser Demokratie längst den Garaus gemacht.

Mit der „repräsentativen Demokratie” ist, mathematisch gesehen, die Quadratur des Kreises gemeistert. Eine Erfindung, die, gäbe es einen Nobelpreis dafür, dieses Preises würdig wäre. Da die Väter des GG, eingedenk der Erfahrungen mit der WRV, verstanden, die Grundgedanken der Erfindung meisterhaft in ihr Werk zu verpflanzen, kann das GG mit Fug und Recht als ein gelungenes Werk bezeichnet werden. Sie ist ein Garant der „Freiheit” und der mit ihr untrennbar verknüpften sozialen Ungleichheit. Von daher gesehen haben wir damit eine gute, wenn nicht sehr gute Verfassung. Man kann unter dem GG so reich werden wie man will, ohne sich strafbar zu machen. Der Zeitgeist verlangte es, dass im Text auch „Volk” Erwähnung fand; „Volk” war notwendig, um auf „Demokratie” zu kommen. Aber erst, nachdem die „Freiheit” unter Dach und Fach gebracht war. „Volk” ist daher die eindeutig nachrangige Größe des GG; und insofern ist es durchaus an Hegel orientiert. Trotz dieses sparsamen Umgangs mit dem Begriff „Volk” hätte es fast eine böse Überraschung für die Verfassungshüter gegeben, als nämlich die Bevölkerung der DDR sich 1989/90 zum Volk aufwarf und unter Berufung auf die damalige Fassung des Art. 146 eine End- und Volksverfassung forderte. Da war es gut und richtig, dass man ihm sagte, dass mit dem GG bereits ein Spitzenprodukt vorliegt und mehr „Volk” darin es nur verderben würde.



[1] Zugleich mein Beitrag zum Jubiläum des GG.

[2] Obenan steht hier die „Kritik des Hegelschen Staatsrechts” durch den jungen Marx, deren Kernpunkte bis heute von den liberalen Kritikern Hegels geteilt werden.

[3] A. Bäumler, ein späterer Adlatus A. Rosenbergs, schreibt, bezugnehmend auf §§ 279 u. 301 R, 1927: „Aber in Hegels Staat hat weder das Volk noch das nationale Prinzip einen legitimen Platz.” (Einleitung zu: Hegels Schriften zur Gesellschaftsphilosophie, Teil 1, Philosophie des Geistes und Rechtsphilosophie, Jena 1927, S. 66.

[4] Hier sei an H. Heller erinnert, für den Hegels Staat ein „Machtstaat” war und kein „Volksstaat”.

[5] Schon  Hegel-Schüler A. Ruge sieht in der negativen Einstellung Hegels zum allgemeinen Wahlrecht sowie in dessen Hervorhebung des Monarchen einen „unbegreiflichen Fehler”. (Vgl. dazu die Ausführungen bei G. Maluschke, Philosophische Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, Freiburg/München 1982, S. 258.)

[6] Dazu ausführlich in „Hegels sittlicher Staat”, dort S. 187-196. Was folgt sind ergänzende Bemerkungen.

[7] § 544/A E.

[8] Hervorhebung bei H.

[9] § 302 R.

[10] § 279 R (Hervorhebung bei H.).

[11] § 273/A R.

[12] K. Rosenkranz, Georg Wilhelm Friedrich Hegels Leben, Berlin 1844, Nachdruck 1977, S.332.

[13] Ebd., S. 334.

[14] Vgl. H. Althaus, Hegel und die heroischen Jahre der Philosophie, München, Wien 1992, S. 545.

[15] E. Fraenkel, Deutschland und die westlichen Demokratien, erw. Ausgabe, Frankfurt/M. 1991, S. 278.

[16] ZEF, 2. Absatz, Erster Definitivartikel.

[17] VPhG, S. 67.

[18] § 303/A R.

[19] VPhW, S. 362.

[20] Hegel, VPhG, S. 61.

[21] § 301/A R.

[22] Das „wirkliche Volk” – ein Begriff, mit dem E.-W. Böckenförde arbeitet (siehe Demokratie und Repräsentation, Hannover 1983, S. 22)

[23] H. Dreier in dem von ihm hrsg. GG-Kommentar, Bd. II (Art. 20, Rd-Nr. 57).

[24] Und genauso erfolglos ist es bislang geblieben, „Volk” und „Demokratie” justiziabel zu machen – und das in einer Gesellschaft, in der nahezu Alles und Jedes vor Gericht gebracht werden kann.

[25] H. Kelsen, Vom Wert und Wesen der Demokratie, Tübingen 1929, S.14.

[26] Vgl. dazu: C. Schmitt, Verfassungslehre (VL), S. 242f.

[27] § 273/A R.

[28] § 279 R.

[29] § 300 R.

[30] Vgl. H. Liermann, Das deutsche Volk als Rechtsbegriff im Reichsstaatsrecht der Gegenwart, Berlin/Bonn 1927. Zu den Konsequenzen dieser Unterscheidung habe ich mich geäußert in: B.R., Hegels sittlicher Staat, S.246ff.

[31] § 301 R. (Hervorhebung bei H.). § 544/A E: Bloßes „Aggregat der Privaten” und als solches „vulgus, nicht populus”.

[32] W. Schönfeld, a.a.O., S. 60.

[33] E. Fraenkel, a.a.O., S. 279. An anderer Stelle (S. 306) „Was heißt das nun, ein Volk?”

[34] F. Müller, Wer ist das Volk?, Berlin 1997.

[35] B. Fabian, Alexis de Tocquevilles Amerikabild, Heidelberg 1957, S. 115.

[36] E. Fraenkel,  a.a.O., S. 291.

[37] Siehe W. Schönfeld, Freiheit und Persönlichkeit in der Lebensordnung des Deutschen Volkes, ZDK 5 (1939), S. 60

[38] W. Weber, Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, Stuttgart 1958, S. 10 u. 13.

[39] VPhG, S. 67.

[40] VPhG, S. 61.

[41] Vgl. C. Meier, Demokratie, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Hrsg. v. Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck, 4. Aufl. Bd. 1, Stuttgart 1992, S. 845

[42] C. Schmitt: „Es gehört ganz zur klassischen Tradition anzunehmen, dass der Reichtum die Demokratie zerstört, weil er die Tugend zerstört”. VL, S. 229. Man denke an die gleichmacherischen Gesetze, mit denen Solon die ins Wanken geratene Demokratie der Athener zu retten suchte.

[43] VL, S. 305.

[44] Vgl. § 273 R.

[45] A. de Tocqueville, Die Demokratie in Amerika, hrsg. v. Carl J. Burckhardt, Frankfurt/M. 1956, S. 31.

[46] Ebd., S. 39.

[47] Ebd., S. 37.

[48] Fabian, a.a.O., S.123.

[49] Meier, a.a.O., S. 882 

[50] Ebd.

[51] W. Hasbach, Die moderne Demokratie. Eine politische Beschreibung, 2. Aufl. Jena 1921, S. 17.

[52] Ebd., S. 17f.

[53] Ebd., S. 287f..

[54] Ebd., S. 288.

[55] Meier, a.a.O., S. 872.

[56] C. Schmitt, VL, S. 225.

[57] R. Thoma, Der Begriff der modernen Demokratie in seinem Verhältnis zum Staatsbegriff, in: Erinnerungsgabe für Max Weber Bd. 2, München, Leipzig 1923, S. 46.

[58] Meier, a.a.O., S. 873.

[59] Vgl. G. Maluschke, Philosophische Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, Freiburg/München 1982, S. 290.

[60] E.-W. Böckenförde, Demokratie und Repräsentation, a.a.O., S. 15.

[61] Maluschke, a.a.O., S. 294.

[62] Vgl. ebd., S. 282.

[63] Schmitt, VL, S. 277.

[64] Hegel, VPhG, S. 67.

[65] § 279 R.

[66] Fraenkel, a.a.O., S. 293.

[67] W. Hasbach, Die moderne Demokratie. Eine politische Beschreibung, 2. Aufl. Jena 1921, S. 39.

[68] Kant, Vom ewigen Frieden, Erster Definitivartikel

[69] T. Gomperz, Griechische Denker. Eine Geschichte der griechischen Philosophie, 3. Bd., Frankfurt/M. 1996 (Reprint der 4. Aufl.), S. 302.

[70] Meyer, a.a.O., S. 825.

[71] Ebd., S. 825f.

[72] Tocqueville, a.a.O., S. 40.

[73] Das Verhältnis der Einkommen von Top-Managern zu den Einkommen der Arbeiter betrug in den USA 1980 1:43, im Jahre 2006 aber bereits 1: 411. Ein Prozent der Weltbevölkerung besitzt 2015 so viel wie die übrigen 99 Prozent. (Quellen: N. Klein, Die Schock-Therapie. Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus, Frankfurt a.M. 2007, S. 627; Bericht der Hilfsorganisation Oxfam, verbreitet u.a. im ZDF am 19. Januar 2016).

[74] H. Dreier, Rechtslehre, S. 268.

[75] Vgl. dazu kritisch und informativ: I. Maus, Zur Aufklärung der Demokratietheorie, Frankfurt/M. 1994.

[76] Preußentum und Sozialismus, München 1925, S. 57.

[77] S. Low, Die Regierung Englands, Tübingen 1908, S. 166.

[78] G. Leibholz, Das Wesen der Repräsentation und der Gestaltwandel der Demokratie im 20. Jahrhundert, Dritte, erweiterte Auflage, Berlin 1966, S. 255.

[79] Zitiert bei P. Schneider, Ausnahmezustand und Norm. Eine Studie zur Rechtslehre von Carl Schmitt, Stuttgart 1957, S. 161.

[80] M. Wundt, Staatsphilosophie. Ein Buch für Deutsche, München 1923, S. 141f.

[81] Ebd., S. 146 – nach nunmehr 40-jähriger Zugehörigkeit zur bundesdeutschen Gesellschaft sehe ich keinen Grund, diese Aussage in Zweifel zu ziehen.

[82] E.-W. Böckenförde, Demokratie und Repräsentation, Hannover 1983, S. 10:

[83] Ders. ebd.: „Nur bestimmte Eliten schöpfen die gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten aus und artikulieren dabei ihre Interessen.”

[84] Ebd., S. 15.

[85] Ebd., S. 11.

[86] Fraenkel, a.a.O., S. 278.

[87] Leibholz, Parteienstaat und repräsentative Demokratie, DVBl 1951., S. 4.

[88] Leibholz, Das Wesen der Repräsentation, a.a.O., S. 231.

[89] Böckenförde, a.a.O., S.23.

[90] Spannende Frage: wer bezahlt sie? Noch spannender die Frage: wer wird von ihnen bezahlt?

[91] Vgl. dazu: W. Leisner, Demokratie. Selbstzerstörung einer Staatsform, Berlin 1978, S. 45f.

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